Häufige Fragen & Antworten

Wann sollte mein Kind zum Kieferorthopäden?

Immer mehr Kinder werden früh mit einer Klammer versorgt, mit dem Ziel, eine spätere Behandlung zu erleichtern. Hier gibt es aber viele verschiedene Ansichten.

Fast immer ist es notwendig, bis zum Abschluss des Zahnwechsels, also bis zum 13. - 16. Lebensjahr zu behandeln. Wird also mit einer Behandlung sehr früh angefangen, besteht oft die Gefahr einer recht langen Behandlungszeit, ohne dass man, nach unserem Verständnis, einen großen Vorteil erhält.

Oft kann die Natur, wenn man sie nur lässt, auch vieles alleine regeln.

Daher sind wir der Meinung, immer so früh wie nötig, aber auch so spät wie möglich mit einer Behandlung anzufangen.

Meist ist es ausreichend, ein Kind im Alter von 7 - 8 Jahren erstmals beim Kieferorthopäden vorzustellen (Erstvorstellung).

Eine normale Behandlung darf im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen frühestens mit Beginn der späten Wechselgebissphase (Durchbruch von bleibenden Eckzähnen / kleinen Backenzähnen, Alter meist zwischen 9 und 11 Jahren, manchmal aber auch früher oder später) begonnen werden.

Frühbehandlung

In begründeten Einzelfällen ist es sinnvoll schon ab einem Alter von 4 - 5 Jahren zu beginnen.

Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Frontzahnstufen größer als 9 mm
  • frontale und seitliche Kreuzbisse
  • offener Biss
  • Vorbisse (Progenien)
  • Lippen- / Kiefer- / Gaumenspalten

Was passiert beim ersten Termin?

Der erste Termin ist ein Untersuchungs- und Beratungstermin. Zähne und Kiefer werden angeschaut und der Patient wird darüber aufgeklärt, ob und wann eine Behandlung notwendig und sinnvoll ist. Wenn eine Behandlung gewünscht wird, werden kieferorthopädische Planungsunterlagen (Fotos, Röntgenbilder, Gipsabdrücke von den Zähnen) erstellt und bis zum zweiten Termin ausgewertet.

Auf was muss während der kieferorthopädischen Behandlung besonders geachtet werden?

Regelmäßiges und gründliches Zähneputzen ist während der kieferorthopädischen Behandlung sehr wichtig. Bei festsitzenden Klammern dauert das Zähneputzen gerade am Anfang etwas länger, da man um die Klammer herum putzen und die festsitzende Klammer perfekt sauber halten muss.

Herausnehmbare Klammern müssen regelmäßig getragen werden. Bei festsitzenden Klammern muss Ihr Kind manchmal Gummizüge tragen, die zwischen der oberen und unteren Zahnspange eingehängt werden. Diese können ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie ununterbrochen getragen werden.

Wird mein Kind am Anfang oder während der Behandlung starke Schmerzen haben?

Meistens drücken herausnehmbare und festsitzende Zahnspangen, nachdem der Kieferorthopäde sie angepasst hat. Dieser Druck ist individuell unterschiedlich, einige Patienten empfinden ihn als schmerzhaft, andere Patienten bemerken ihn gar nicht. Der Druck und das Lockerwerden der bewegten Zähne sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung. Unser größtes Ziel ist mit möglichst kleinen Kräften zu arbeiten und somit Ihrem Kind Schmerzen zu ersparen. Dies ist dank neuster Technik möglich.

Wie oft muss mein Kind zu euch kommen?

Nach dem Einsetzen der Behandlungsgeräte muss Ihr Kind alle vier bis sechs Wochen zur Kontrolle zu uns kommen. Ist die aktive Behandlung beendet, so kommt Ihr Kind alle zwölf Wochen zur intensiven Retentionskontrolle in unsere Praxis bis wir die Abschlussbesprechung machen.

Was geschieht später mit den Weisheitszähnen?

Bevor wir die Abschlussbesprechung machen, erstellen wir ein aktuelles Röntgenbild zur Beurteilung der Weisheitszähne. Nach der Auswertung dieses Röntgenbildes und nach Überprüfung im Munde Ihres Kindes legen wir uns fest, ob wir die Weisheitszähne unter Klammerkontrolle durchbrechen lassen oder ob die Weisheitszähne besser entfernt werden sollen.

Ist eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen noch möglich?

Kieferorthopädische Maßnahmen sind in jedem Alter möglich. Das Bewusstsein für Gesundheit und Ästhetik unserer Zähne hat sich in den letzten Jahren grundsätzlich geändert. So kommt es, dass immer mehr Erwachsene sich für eine Korrektur der Zahnstellung interessieren. Die technische Entwicklung der Kieferorthopädie hat sich darauf eingestellt: Es gibt heute verschiedene Möglichkeiten, eine Behandlung möglichst ohne ästhetische Beeinträchtigung, also möglichst wenig sichtbar oder sogar vollkommen unsichtbar, durchzuführen. Möglich ist eine kieferorthopädische Behandlung in jedem Lebensalter.

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

Je nach Ausprägung der Zahn- oder Kieferfehlstellung dauert eine Behandlung 2 bis 4 Jahre. Dabei entfallen auf das Tragen einer festen Zahnspange zwischen 2 bis 2,5 Jahre. Anschließend sollte das Ergebnis mindestens ein Jahr und darüber hinaus intensiv stabilisiert werden.

Muss ich während der kieferorthopädischen Behandlung weiterhin zum Zahnarzt gehen?

Regelmäßige Zahnarztbesuche sind parallel zur kieferorthopädischen Behandlung auf jeden Fall erforderlich.

Müssen im Rahmen der Behandlung bleibende Zähne gezogen werden?

In der Regel ziehen wir keine Zähne. Wenn in seltenen Ausnahmen alle Möglichkeiten Platz zu schaffen nicht ausreichen, um die Zähne gerade im Kiefer aufzustellen, müssen Zähne gezogen werden. Dies kann der Kieferorthopäde nach genauer Vermessung des Gipsmodells der Zähne und Auswertung der Röntgenbilder beurteilen.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Bei gesetzlich versicherten Patienten unter 18 Jahren beteiligt sich die Krankenkasse an den Behandlungskosten, wenn bestimmte Befunde vorliegen (kieferorthopädische Indikationsgruppen, KIG). In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse 80% der Behandlungskosten, die Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind. Die verbleibenden 20% der Behandlungskosten trägt der Patient zunächst selber, werden aber nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet.

Für darüber hinausgehende Maßnahmen werden für den Patienten individuelle Zusatzvereinbarungen angeboten und mit dem Patienten und den Eltern abgestimmt. Private Krankenkassen erstatten in der Regel die gesamten Behandlungskosten altersunabhängig, sobald die Behandlung medizinisch indiziert ist.